

Psychosoziale Begleitung
Ort der Begleitung
Die Begleitung kann – je nach Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten – bei Ihnen zu Hause oder an einem neutralen Ort stattfinden. Bei Bedarf steht auch ein geschützter Praxisraum zur Verfügung.
Gemeinsam finden wir den Rahmen, der sich für Sie stimmig und unterstützend anfühlt.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation:
-
Begleitung und Stabilisierung in psychischen Krisen und belastenden Lebenssituationen
-
Unterstützung während der Wartezeit auf einen Therapieplatz
-
Begleitung beim Übergang von einer stationären Behandlung zurück in den Alltag
-
Strukturierung des Alltags und Entwicklung hilfreicher Bewältigungsstrategien
-
Stärkung persönlicher Ressourcen, Selbstwirksamkeit und Selbstfürsorge
-
Unterstützung bei sozialen, medizinischen oder administrativen Herausforderungen
Für die psychosoziale Begleitung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese kann beispielsweise durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt sowie durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie ausgestellt werden.
Die Verordnung hole ich direkt bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ein.
Die psychosoziale Begleitung erfolgt im Rahmen der ambulanten psychiatrischen Pflege und wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich Franchise und Selbstbehalt. Zusätzlich wird im Kanton Zürich eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 7.65 pro Einsatztag erhoben.
-
Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail
-
Unverbindliches Erstgespräch und gegenseitiges Kennenlernen
-
Klärung Ihrer Anliegen, Bedürfnisse und Ziele
-
Gemeinsame Planung der weiteren Begleitung